Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlarzt meine Leistung direkt mit Ihnen verrechne. Meine Honorarnote können Sie jedoch in der Folge bei Ihrer Krankenkasse und Zusatzversicherungen zur Rückerstattung einreichen. Je nach Versicherung wird die Honorarnote auf Wunsch direkt von mir elektronisch eingereicht.